Jugendschutz

Das Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz schützt die Jugend, die sich schützen lassen will

Wir beachten bei unseren Veranstaltungen das geltende Jugendschutzgesetz und sind auch selbst der Überzeugung, das  Jugendliche vor  übermäßigen Alkoholgenuss und Tabakkonsum sowie anderen schädlichen Einflüssen geschützt werden müssen. Das ist  für die Kinder und Jugendliche nicht immer sofort einsichtig. Aber die einfache Erkenntnis, das es auch genug Menschen gibt, die ein wirtschaftliches Interesse daran haben, die noch Ihren eigenen Weg ins Erwachsenenleben suchenden Jugendlichen  in Abhängigkeit zu binden, schafft oft Verständnis. Ein junger Mensch sollte voll Selbstvertrauen seinen eigenen Weg suchen und dabei nicht schon in jungen Jahren im Tabak- oder Alkoholdunst die Orientierung verlieren. 

Wir führen unterjährig verschiedene Brauchtumsveranstaltungen durch. Hier wäre zum Beispiel unserer Dance-Night, Das Schützenfest und unser Oktoberfest  zu nennen. Bei allen diesen Veranstaltungen gelten daher, entsprechend dem gültigen Jugendschutzgesetz,  folgende  Rahmenbedingungen.

Tabelle Jugendschutzgesetz

Jugendlichen unter 14 Jahren wird kein kein Zutritt gewährt.

14-16 Jährige die Alkohol oder Tabakwaren während unserer Veranstaltungen konsumieren erhalten eine Platzverweis.

Wir sind drogenfreie Zone!  Das mitführen und konsumieren von Drogen jeder Art ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen unmittelbar vor Ort zur Anzeige.

Der Sicherheitsdienst übt das Hausrecht aus und ist berechtigt Taschenkontrollen vorzunehmen.

Unsere Veranstaltungen unterliegen den folgenden  Zutrittsregeln:

Ab 14 Jahre bis 22:00 Uhr

Ab 16 Jahre bis 24:00 Uhr

Ab 18 Jahre open End