Das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz schützt die Jugend, die sich schützen lassen will
Wir beachten bei unseren Veranstaltungen das geltende Jugendschutzgesetz und sind auch selbst der Überzeugung, das Jugendliche vor übermäßigen Alkoholgenuss und Tabakkonsum sowie anderen schädlichen Einflüssen geschützt werden müssen. Das ist für die Kinder und Jugendliche nicht immer sofort einsichtig. Aber die einfache Erkenntnis, das es auch genug Menschen gibt, die ein wirtschaftliches Interesse daran haben, die noch Ihren eigenen Weg ins Erwachsenenleben suchenden Jugendlichen in Abhängigkeit zu binden, schafft oft Verständnis. Ein junger Mensch sollte voll Selbstvertrauen seinen eigenen Weg suchen und dabei nicht schon in jungen Jahren im Tabak- oder Alkoholdunst die Orientierung verlieren.
Wir führen unterjährig verschiedene Brauchtumsveranstaltungen durch. Hier wäre zum Beispiel unserer Dance-Night, Das Schützenfest und unser Oktoberfest zu nennen. Bei allen diesen Veranstaltungen gelten daher, entsprechend dem gültigen Jugendschutzgesetz, folgende Rahmenbedingungen.
Jugendlichen unter 14 Jahren wird kein kein Zutritt gewährt.
14-16 Jährige die Alkohol oder Tabakwaren während unserer Veranstaltungen konsumieren erhalten eine Platzverweis.
Wir sind drogenfreie Zone! Das mitführen und konsumieren von Drogen jeder Art ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen unmittelbar vor Ort zur Anzeige.
Der Sicherheitsdienst übt das Hausrecht aus und ist berechtigt Taschenkontrollen vorzunehmen.
Unsere Veranstaltungen unterliegen den folgenden Zutrittsregeln:
Ab 14 Jahre bis 22:00 Uhr
Ab 16 Jahre bis 24:00 Uhr
Ab 18 Jahre open End